Unabhängige Pflegeberatung-
Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?
- Wie oft müssen Beratungseinsätze nach §37.3 durchgeführt werden?
- Welche Kosten entstehen durch einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?
- Zu welchen Themen beraten wir?
- Wie laufen die Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI ab?
- Gut zu wissen!
- Termin Buchen
Wir beantworten gerne Ihre Fragen
Dipl.-Pflegewirt (FH)
Dennis Krahwinkel
Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?
Sie sind pflegebedürftig und wurden in einen Pflegegrad eingestuft? Ihre Pflege und Betreuung soll durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst sichergestellt werden und Sie beziehen dafür Pflegegeld von der Pflegekasse?
In diesem Fall sind Sie dazu verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung), einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) von einer zugelassenen Einrichtung in Anspruch zu nehmen.
Wird der Beratungsbesuch nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen.
Gerne führen wir Ihre regelmäßigen Beratungsbesuche durch und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!
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Mehr InformationenWie oft müssen Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI durchgeführt werden?
Der Beratungseinsatz muss bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal abgerufen werden.
Ausgenommen von der Pflicht sind Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen. Sie können jedoch auf Wunsch den Beratungsbesuch 1 x pro Halbjahr abrufen.
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Mehr InformationenWelche Kosten entstehen durch einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?
Die Beratungsbesuche durch VentiPro sind für Sie kostenfrei. Sämtliche Kosten für den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI übernimmt Ihre Pflegeversicherung. Dies gilt auch, wenn Sie privat versichert oder Beihilfe berechtigt sind. Als zugelassener Pflegedienst wickeln wir die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen somit also nichts weiter unternehmen.
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Mehr InformationenZu welchen Themen beraten wir bei einem Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?
Im Kern geht es darum mit Ihnen und Ihren Pflegepersonen gemeinsam Ihre individuelle Pflegesituation einzuschätzen. Dabei legen wir den Fokus auf Maßnahmen, die Ihren Pflegealltag erleichtern können, z.B. den Einsatz von Pflegehilfsmitteln. Aber auch, ob gegebenenfalls eine Höherstufung des Pflegegrades angezeigt sein könnte. Darüber hinaus können erfahrungsgemäß je nach Bedarf Pflegeprobleme mit gezielten Schulungen gelöst werden. Grundsätzlich ist jede Situation in der Häuslichkeit verschieden und somit auch die Themen in unseren Beratungsgesprächen.
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Mehr InformationenWie laufen die Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI ab?
Die Beratungseinsätze finden persönlich vor Ort in Ihrem häuslichen Umfeld statt. Die Dauer der Beratung beträgt in der Regel 30 – 45 Minuten. Nach Absprache und ihren technischen Möglichkeiten können die Beratungen auch im Wechsel per Videoanruf stattfinden. Der erste Besuch jedoch erfolgt immer persönlich vor Ort.
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Mehr InformationenDer erste Beratungseinsatz findet immer bei Ihnen zu Hause statt
Die dauer beträgt ca. 45 Minuten
Ab dem zweiten Termin ist eine wechselnde Onlineberatung möglich.
Gut zu wissen bei einem Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI!
- Unsere Beratung ist unabhängig. Wir behalten dabei Ihre individuelle Situation immer fest im Blick. Der Beratungsbesuch ist deshalb ausdrücklich kein Kontrollbesuch!
- Um die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI müssen Sie sich selbst in der vorgeschriebenen Zeit kümmern, die Pflegekasse weist nicht aktiv darauf hin, dass ein Beratungseinsatz stattfinden muss. Sollten Sie den Beratungseinsatz nicht wahrnehmen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.
- Falls Sie sich mit dem Turnus unsicher sind, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns!
Kontaktformular
0 22 34 99 999 44
beratung@ventipro.de
FAQ
Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Was ist ein Beratungseinsatz nach 37.3 SGB XI
Als pflegender Angehöriger, sind Sie dazu verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung), einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) von einer zugelassenen Einrichtung in Anspruch zu nehmen.