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Neues Gesetz stärkt Rechte und Optionen in der außerklinischen Intensivpflege

Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG), das kürzlich in Deutschland verabschiedet wurde, bringt bedeutende Änderungen für die außerklinische Intensivpflege. Dieses Gesetz ist besonders relevant für Menschen, die auf intensive medizinische Pflege außerhalb eines Krankenhauses angewiesen sind. Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Neuerungen und was diese für Betroffene bedeuten.

Neuer Leistungsanspruch im SGB V

Eine der zentralen Neuerungen des IPReG ist die Einführung eines neuen Leistungsanspruchs auf außerklinische Intensivpflege im Rahmen des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Dies umfasst die medizinisch notwendige Behandlungspflege sowie Beratungsdienste, die nun von den Krankenkassen abgedeckt werden. Diese Regelung sichert eine umfassende Versorgung und Unterstützung für Patienten in ihrer gewohnten Umgebung oder an einem geeigneten Ort ihrer Wahl.

Flexible Versorgungsorte

Das Gesetz betont zudem die Flexibilität der Pflegeorte. Außerklinische Intensivpflege kann nun in verschiedenen Umgebungen erfolgen, darunter Pflege- und Behinderteneinrichtungen, spezialisierte Wohneinheiten oder sogar in der eigenen Häuslichkeit des Patienten. Diese Vielfalt an Optionen ermöglicht es Patienten und ihren Familien, eine Umgebung zu wählen, die ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen am besten entspricht.

Qualifizierte Verschreibung und jährliche Überprüfung

Die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege darf nur durch qualifizierte Ärzte erfolgen. Dies gewährleistet, dass nur diejenigen Patienten Intensivpflege erhalten, die diese auch wirklich benötigen. Zusätzlich prüfen die Krankenkassen jährlich durch ihre Medizinischen Dienste, ob die Versorgung der Patienten adäquat sichergestellt ist. Diese Maßnahmen sollen eine hohe Qualität und Kontinuität der Pflege sicherstellen.

Finanzielle Anreize und Bedenken

Das Gesetz sieht zudem finanzielle Anreize für stationäre Versorgung vor, da diese oft kostengünstiger ist als ambulante Intensivpflege. Es gibt jedoch auch Bedenken unter den Betroffenen. Einige befürchten, dass ihnen durch diese Regelung die Wahl des Versorgungsortes genommen wird und sie gegen ihren Willen in stationäre Einrichtungen verlegt werden könnten.

Fazit

Das IPReG stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Qualität und Verfügbarkeit der außerklinischen Intensivpflege zu verbessern, gleichzeitig aber auch eine Herausforderung in Bezug auf die Wahlfreiheit des Versorgungsortes.

Bei Ventipro verstehen wir die Bedeutung einer individuell angepassten Pflege und unterstützen unsere Klienten und deren Familien dabei, die für sie beste Lösung im Rahmen der neuen Gesetzgebung zu finden.

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Daniel Städtler

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