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Politik: 

Verkürzung der Ausbildung zur Pflegefachfrau/-mann in NRW 

Die Überschrift verrät nicht ganz deutlich, wer eigentlich die Ausbildung verkürzen darf. 

Es geht um Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung zur Sozialassistenz. Also nicht ganz fachfremde Mitarbeiter aus der Pflege. 

In NRW dürfen die Sozialassistent:innen die weitere Ausbildung zur Pflegefachfrau/-mann von drei auf zwei Jahre verkürzen. Die Voraussetzung ist, dass die entsprechende Schwerpunktsetzung bereits erfolgt ist. 

„Wir haben die Kompetenzen der Bildungsgänge in der Sozialassistenz und Pflegefachassistenz abgeglichen“_Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller. 

Es gibt bereits Gegenwind, der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) lehnt diese Möglichkeit ab, mit der Begründung: Die Verkürzung, genauer gesagt die Anrechnung des einen Jahres zur Sozialassistenz, laufe dem Pflegeberufegesetz sowie dem EU-Recht zuwider. 

“Schon mit der Anrechnung der einjährigen Pflegeassistenzausbildung auf die dreijährige Pflegefachausbildung habe die NRW-Landesregierung den Anspruch heruntergeschraubt.”

„Das ist verantwortungslos, sowohl den unzureichend Ausgebildeten als auch den Pflegebedürftigen gegenüber“, sagte Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest.

Bestimmt ist es schwierig, die Qualitäten eines neuen Systems im Voraus komplett zu beurteilen. Es hängt ja am Ende auch von den Lerninhalten und der Qualität der Lehrenden ab. Und noch ein wichtiger Punkt ist der Wille das große Bild zu betrachten und konstruktiv darüber zu diskutieren, wie man die Sicherheit der Patienten aber auch der Pflegenden erhalten und steigern kann. 

Schreibt uns gerne Eure Meinung, die wollen wir nämlich wissen. 

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Daniel Städtler

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